Allgemeine Geschäftsbedingungen
Willkommen auf der AGB-Seite von Tattoo by Lidia Bader. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, da sie die Grundlage für unsere Geschäftsbeziehung bilden. Mit der Buchung eines Termins erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

Vertragsbedingungen
Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche anzufertigende Tätowierungen von der Tätowiererin Lidia Bader
Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zur Erstellung einer Tätowierung gelten immer und ausschließlich zwischen der Beauftragten Tätowiererin persönlich und der Kundin bzw. dem Kunden.
Tattooalter
Kinder werden nicht tätowiert. Es werden ausschließlich Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres tätowiert. Tätowierungen auf Händen oder Hals werden erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres vorgenommen. Gesichtstattoos werden generell nicht angeboten.
Servicepauschale
Mit Abschluss des Vertrages über eine Tätowierung wird eine Servicepauschale fällig. Diese dient sowohl zur verbindlichen Reservierung des Termins als auch zur Abdeckung des organisatorischen Aufwands zur Vorbereitung des jeweiligen Tattoos.
Ein Termin gilt erst dann als bestätigt, wenn die Servicepauschale vollständig bezahlt wurde. Nach der Bestätigung des vorgeschlagenen Termins hat die Kundin bzw. der Kunde 10 Tage Zeit, die Pauschale zu entrichten. Erfolgt keine Zahlung innerhalb dieser Frist, wird der Termin anderweitig vergeben.
Eine Rückzahlung der Servicepauschale ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Erstattung abzüglich einer Storno- bzw. Aufwandspauschale von 25 % ist lediglich möglich, wenn der Termin nicht stattgefunden hat und seit dem ursprünglich vereinbarten Datum mindestens 12 Monate vergangen sind. Die Servicepauschale verfällt vollständig, wenn der Termin weniger als 48 Stunden vorher abgesagt wird, die Person nicht erscheint, bereits ein Entwurf erstellt wurde oder die Kundin bzw. der Kunde in einem Zustand erscheint, der eine Tätowierung ausschließt.
Erfolgt die Absage zu einem Zeitpunkt, zu dem bereits ein Entwurf angefertigt wurde, besteht kein Anspruch auf Herausgabe dieser Zeichnung. Dies dient dem Schutz der urheberrechtlichen Interessen der jeweiligen Tätowiererin bzw. des Tätowierers.
Die Servicepauschale wird auf den Gesamtpreis der Tätowierung angerechnet. Bei einer Aufteilung der Kosten auf mehrere Sitzungen wird sie mit dem Honorar der letzten Sitzung verrechnet.
Muss die Kundin bzw. der Kunde aus Gründen absagen, die außerhalb ihres bzw. seines Einflussbereichs liegen, besteht nach Zahlung einer neuen Servicepauschale Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins. Ein Anspruch auf Rückzahlung der bereits geleisteten Pauschale besteht in diesem Fall nicht.
Erfolgt die Absage aufgrund von Umständen, die die Kundin bzw. der Kunde zu vertreten hat, liegt es im Ermessen der Tätowiererin bzw. des Tätowierers, ob und wann ein Ersatztermin angeboten wird. Ein Anspruch auf bevorzugte Terminvergabe besteht nicht.
Sagt die Tätowiererin selbst einen Termin ab, wird ein Ersatztermin zum frühestmöglichen Zeitpunkt vereinbart. Kann eine notwendige Absage nicht übermittelt werden, weil die Kundin bzw. der Kunde ihre bzw. seine Kontaktdaten nicht oder nur unzureichend mitgeteilt hat, gilt der Termin als von der Kundin bzw. dem Kunden verschuldet abgesagt.
Eine kurzfristige Motivänderung innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin wird einer nicht fristgerechten Absage gleichgestellt und ist von der Kundin bzw. dem Kunden zu vertreten.
Die Durchführung eines Termins setzt voraus, dass die Kundin bzw. der Kunde in einem Zustand ist, der eine sichere Tätowierung erlaubt. Ausschlussgründe sind insbesondere:
- Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Einnahme gerinnungshemmender oder anderer für die Behandlung problematischer Medikamente
- Verwendung nicht abgesprochener betäubender Mittel
- Erkrankungen, die die Durchführung erschweren oder unmöglich machen
- bekannte Allergien gegen Tattoo-Farben oder verwendete Materialien
- mangelnde Körperhygiene
- fehlende Geschäftsfähigkeit oder ein unzureichender geistiger Reifegrad
- Schwangerschaft oder Stillzeit
- respektloses oder grenzüberschreitendes Verhalten
Gleiches gilt, wenn ein Verhalten vorliegt, das den erfolgreichen Ablauf des Termins unsicher erscheinen lässt.
Vor jeder Behandlung muss eine schriftliche Einwilligung vorgelegt und die Identität mittels eines geeigneten Dokuments nachgewiesen werden. Erfolgt dies nicht, ist die Person hierzu rechtlich nicht in der Lage oder liegt ein anderweitiger in diesem Vertrag geregelter Ausschlussgrund vor, gilt dies als vom Kunden zu vertretende Terminabsage.
Tattootermine und Preisgestaltung
Für alle Tätowierungen werden feste Preise vereinbart. Der Festpreis umfasst das zuvor besprochene Motiv sowie den üblichen Arbeitsaufwand. Sollte sich im Rahmen der Motivplanung oder während des Termins herausstellen, dass der tatsächliche Aufwand höher ist als ursprünglich angenommen – etwa durch Motivänderungen, zusätzliche Details, größere Flächen oder einen erhöhten Zeitbedarf –, kann ein angemessener Zuschlag erhoben werden. Ein solcher Aufpreis wird vor Beginn der Tätowierung mitgeteilt.
Termine können telefonisch, per WhatsApp, über Instagram, Facebook sowie per E-Mail angefragt werden. Ein Termin wird erst verbindlich, nachdem er durch die Tätowiererin bestätigt wurde.
Beratung und Motivabsprachen
Eine persönliche Beratung im Studio ist möglich und kann nach vorheriger Absprache erfolgen.
Die detaillierte Ausarbeitung des Motivs, die Motivabstimmung sowie der überwiegende Austausch über Änderungen, Wünsche oder Platzierung erfolgen online, in der Regel per WhatsApp oder über einen anderen zuvor vereinbarten Kommunikationsweg.
Begleitung
Zu einem Tattootermin darf die Kundin bzw. der Kunde maximal eine Begleitperson mitbringen. Diese Begleitperson muss das 16.Lebensjahr vollendet haben.
Sollte die Kundin bzw. der Kunde eine Begleitperson, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, zu dem Tätowiertermin mitbringen, so gilt dies als Terminabsage durch die Kundin bzw. den Kunden aufgrund von Umständen, die die Kundin bzw. der Kunde zu vertreten hat.
Es dürfen keine Haustiere mitgebracht werden.
Cover-Up Tätowierungen und Haftungsausschluss
Bei Cover-Up Tätowierungen kann nicht garantiert werden, dass das bestehende Tattoo vollständig überdeckt wird. Die Kundin bzw. der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es durch das Zusammenspiel der bereits vorhandenen Farbpigmente mit den neu eingebrachten Tattoofarben zu unerwünschten optischen Ergebnissen sowie zu nicht vorhersehbaren Hautreaktionen kommen kann.
Für Folgen, die aus solchen Wechselwirkungen zwischen dem alten Tattoo und der neuen Cover-Up Tätowierung entstehen, wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung besteht ausschließlich dann, wenn Schäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Tätowiererin zurückzuführen sind.
Tätowierung auf laserbehandelter oder vernarbter Haut
Wurde das zu tätowierende Hautareal zuvor gelasert oder durch andere Methoden einer Tattooentfernung unterzogen, kann dies die Qualität, Farbaufnahme und Haltbarkeit der neuen Tätowierung beeinträchtigen. In solchen Fällen können unerwünschte optische Effekte, Farbveränderungen, Narbenbildungen, ungleichmäßige Farbverläufe, Probleme in der Wundheilung oder andere unvorhersehbare Reaktionen auftreten.
Für solche Folgen, die speziell auf die Beschaffenheit laserbehandelter oder vernarbter Haut zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
Rechtschreibung und Schriftzüge
Für die orthografische Richtigkeit eines Tattoos – unabhängig von der verwendeten Sprache – wird keinerlei Haftung übernommen. Die Kundin bzw. der Kunde wird eindringlich aufgefordert, vor Beginn der Tätowierung selbst zu prüfen und sicherzustellen, dass der gewünschte Schriftzug in der korrekten Schreibweise und Rechtschreibung angegeben wurde.
Komplikationen
Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung einer Tätowierung, etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch die Kundin bzw. den Kunden wird keine Haftung übernommen. Die Kundin bzw. der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihr bzw. ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit der jeweiligen Tätowiererin in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – einen Dermatologen aufzusuchen.
Nachstechen
Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann die Kundin bzw. der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Der Nachstichtermin muss innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung der Tätowierung vereinbart werden. Andernfalls verfällt der Anspruch auf Nachstich, soweit es sich nicht um eine Mängelbeseitigung handelt.
Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht
Die Kundin bzw. der Kunde gewährt der jeweiligen Tätowiererin ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche diese von der erstellten Arbeit anfertigt
Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.
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